Einkommensteuererklärung vom Lohnsteuerhilfeverein machen lassen

Einkommensteuererklärung vom Lohnsteuerhilfeverein machen lassen – In der Beratungsstelle Gardelegen des Lohnsteuerhilfevereins können Sie Ihre Steuererklärung preiswert anfertigen lassen. Des weiteren bieten wir Ihnen kostengünstige Betreuung in allen Fragen zur Einkommensteuererklärung an. Eine auf diesem Wege erstellte Steuererklärung ist Garant dafür, dass steuerliche Vorteile optimal genutzt werden. Lesen Sie jetzt weiter, um professionelle Hilfeleistung in Ihrem individuellen, steuerlichen Fall zu erhalten.

Einkommensteuererklärung vom Lohnsteuerhilfeverein machen lassen - Familie

Die Einkommensteuererklärung vom Lohnsteuerhilfeverein machen lassen

Wenn Sie die Einkommensteuererklärung vom Lohnsteuerhilfeverein machen lassen, von der Beratungsstelle in Gardelegen, berechnet diese einen individuellen, an Sie angepassten Jahresbeitrag, welcher bereits ausreicht, um als Mitglied den vollen Umfang unseres Angebotes nutzen zu können.

Wir haben uns als Ziel gesetzt, günstige Einkommensteuererklärungen zu machen, jedoch stets das Maximale aus diesen herauszuholen. Selbstverständlich kümmern wir uns um alle Anträge, die dafür für beim Finanzamt gestellt werden müssen.

Sobald uns Ihre Unterlagen vorliegen, kalkulieren wir die zu erwartenden Steuererstattungen. Direkt nach dem Erhalt des Steuerbescheids prüfen wir, ob unsere Kalkulation aufging und informieren Sie unverzüglich.

Im Rahmen einer Vereinsmitgliedschaft treten wir, falls nötig, sogar für Sie vor das Finanzgericht. Auch diese Leistungen sind in dem Jahresmitgliedsbeitrag bereits enthalten.

Die Einkommensteuererklärung vom Lohnsteuerhilfeverein machen lassen – Was das kostet

Die Beratungsstelle Gardelegen des Lohnsteuerhilfevereins bietet den Lohnsteuerhilfe Service bereits ab 35 € im Jahr an. Durch eine soziale Staffelung, welche in der Beitragsordnung festgelegt ist, errechnen wir den von Ihnen zu tragenden jährlichen Mitgliedsbeitrag.

Diese Regelung ist der Grund dafür, das Sie selbst mit einem niedrigen Einkommen bestens von uns beraten werden können. Die Beitragsordnung finden Sie oben auf dieser Seite.

Im Grunde wird der jährliche Mitgliedsbeitrag durch das gesamte Bruttojahreseinkommen des Mitglieds reguliert. Mitglieder im Lohnsteuerhilfeverein haben Anspruch auf ganzjährige steuerliche Betreuung, dazu gehört auch die Erstellung der Einkommensteuererklärung.

Neue Mitglieder zahlen einmalig noch eine Aufnahmegebühr von 15 Euro im ersten Jahr der Mitgliedschaft, wenn sie die Einkommensteuererklärung vom Lohnsteuerhilfeverein machen lassen.

Der Unterschied zwischen einem Steuerberater und einem Lohnsteuerhilfeverein

Lohnsteuerhilfevereine gelten für Arbeitnehmer, Beamte, Rentner, Auszubildende oder Studenten als kostengünstige Alternative zu Steuerberatern. Dies lässt sich anhand des Abrechnungsvorgangs eines Steuerberaters erklären. Steuerberater rechnen nach Regelungen in der Steuerberatervergütungsverordnung ab. Dabei sind der Arbeitsaufwand und der Gegenstandswert relevant für die Kosten, welche für die Erstellung der Steuererklärung bei einem Steuerberater zu erwarten sind.

Kurz gesagt bezahlen Sie einen Steuerberater anhand der Komplexität Ihres Steuerfalls. Bei dem Service Einkommensteuererklärung vom Lohnsteuerhilfeverein machen lassen zahlt man eine Jahresmitgliedsgebühr, in der bereits alle steuerlichen Leistungen enthalten sind.

Steuererklärung mit welchem Programm bzw. mit welcher App machen?

Viele Steuerzahler sind bereits auf die Idee gekommen, Ihre Steuererklärung mithilfe eines Computerprogramms zu erstellen. Womöglich überlegen einige auch, ob sie die Elster App nutzen sollen, den Service der Finanzbehörde.

Die Anbieter solcher Programme locken oftmals mit niedrigen Preisen und versprechen beste Ergebnisse. Die Finanzverwaltung stellt die Elster App sogar kostenfrei zur Verfügung. Problem dabei: Programme oder Apps können das individuelle Beratungsgespräch nicht ersetzen, dass Steuerberater und Lohnsteuerhilfevereine anbieten. Im Rahmen des Beratungsgesprächs werden alle steuerlich ausschlaggebenden Optionen ermittelt.

Die Elster App greift auf eine Reihe von Daten zu, die der Finanzbehörde vorliegen. Das ist komfortabel. Allerdings kennt die Finanzbehörde viele steuerlich wichtigen Daten eben auch nicht.

Hinzu kommt, dass im Falle eines Fehlers bei der Erstellung einer Steuererklärung, mit einem Computerprogramm bzw. der Elster App keine Entschädigung stattfindet, da solche Programme nicht rechtssicher sind.

Um es kurz zu sagen: Wenn Sie die Einkommensteuererklärung vom Lohnsteuerhilfeverein machen lassen, sind Sie sicher, dass Sie dem Fiskus kein Geld schenken.

Was der Lohnsteuerhilfeverein bietet

Lohnsteuerhilfevereine bieten eine bezahlbare, professionelle Betreuung in allen Fragen zur Einkommensteuererklärung an. Wikipedia schreibt über die “Selbsthilfeeinrichtung“:

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer zur Hilfeleistung in Lohnsteuersachen und in speziellen Einkommensteuerveranlagungsfällen (§ 13 StBerG). Sie wurden auf Betreiben der Gewerkschaften im Jahr 1964 geschaffen. Ziel des Gesetzgebers ist es, dass Arbeitnehmern unabhängig von der Höhe des Einkommens eine steuerliche Beratung zu angemessenen Kosten erhalten können.

Dies sind die Vorteile bei einer Mitgliedschaft im Lohnsteuerhilfeverein Gardelegen:

  • Kostengünstige Erstellung der Steuererklärungen
  • Jährlicher und erschwinglicher Jahresmitgliedsbeitrag
  • Über das ganze Jahr steuerliche Betreuung
  • Sie werden von einer erfahrenen Beratungsstellenleiterin beraten

Die Beratungsstelle in Gardelegen bietet Ihnen, abgesehen von einem professionellen individuellen Beratungsgespräch, auch weitere wertvolle Unterstützung an, sei es vor dem Finanzgericht, bei Einsprüchen oder bei anderen steuerlichen Problemen. Diese und viele weitere Leistungen sind im Rahmen einer Vereinsmitgliedschaft inklusive.

Unterstützung bei steuerlichen Herausforderungen in der Region

Die Beratungsstelle Gardelegen des Lohnsteuerhilfevereins, Gartenstr. 14, unterstützt Mitglieder bei zahlreichen steuerlichen Fragestellungen. Ansprechpartnerin ist Frau Michaela Schulze. In der Altmark sind viele Menschen im Handwerk, in landwirtschaftsnahen Bereichen, im Dienstleistungssektor oder bei regionalen Arbeitgebern beschäftigt. Pendelwege, Fortbildungen oder wechselnde berufliche Anforderungen können Auswirkungen auf die Steuererklärung haben. Hinzu kommen Themen wie Kinderbetreuung, Pflege von Angehörigen oder auch die steuerliche Behandlung von Renteneinkünften.

Mitglieder profitieren von einer kontinuierlichen Begleitung bei wiederkehrenden steuerlichen Fragen. Änderungen im Familienstand, neue Beschäftigungsverhältnisse oder zusätzliche Einnahmen können frühzeitig berücksichtigt werden.

Informationen zur Beratungsstelle:

Beratungsort Gardelegen
Straße Gartenstr. 14
Ansprechpartnerin Frau Michaela Schulze
Telefonische Erreichbarkeit (03907) 710397
E-Mail info@lohnsteuerhilfe-gardelegen.de
Öffnungszeiten Dienstag 9:00–17:00 Uhr, Freitag 9:00–14:00 Uhr sowie nach Vereinbarung

 

Unterlagen können persönlich abgegeben, digital per E-Mail übermittelt oder per Post versandt werden.

FAQ zu Einkommensteuererklärung vom Lohnsteuerhilfeverein machen lassen

Welche Leistungen bietet der Lohnsteuerhilfeverein?

Ein Lohnsteuerhilfeverein unterstützt seine Mitglieder bei allen Fragen rund um die Einkommensteuererklärung. Dazu gehört die Erstellung der Steuererklärung ebenso wie die Prüfung des Steuerbescheids und die gesamte Korrespondenz mit dem Finanzamt. Beraten werden beispielsweise Arbeitnehmer, Rentner, Pensionäre, Auszubildende und Studenten im Rahmen der gesetzlichen Beratungsbefugnis. Auch Themen wie Werbungskosten, Homeoffice, Fahrtkosten, Kinderbetreuungskosten, Renteneinkünfte oder haushaltsnahe Dienstleistungen werden berücksichtigt. Darüber hinaus vertreten wir unsere Mitglieder gegenüber dem Finanzamt und legen bei Bedarf Einspruch gegen fehlerhafte Festsetzungen im Steuerbescheid ein. Ziel ist es, alle steuerlichen Möglichkeiten optimal auszuschöpfen und gleichzeitig den Aufwand für unsere Mitglieder so gering wie möglich zu halten.

Was unterscheidet einen Lohnsteuerhilfeverein von einem Steuerberater?

Sowohl Lohnsteuerhilfevereine als auch Steuerberater unterstützen bei steuerlichen Angelegenheiten. Der wesentliche Unterschied liegt im Umfang der Beratung und in den Kosten. Ein Lohnsteuerhilfeverein berät seine Mitglieder im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit und Renteneinkünften. Die Leistungen werden über einen jährlichen Mitgliedsbeitrag abgedeckt, der sich nach der Höhe der Einkünfte richtet. Steuerberater dürfen hingegen uneingeschränkt beraten und vertreten auch Selbstständige, Gewerbetreibende sowie Unternehmen. Die Vergütung erfolgt in der Regel nach der Steuerberatervergütungsverordnung und kann je nach Aufwand deutlich höher ausfallen. Für viele Arbeitnehmer und Rentner ist ein Lohnsteuerhilfeverein daher eine kostengünstige und zugleich professionelle Alternative zum Steuerberater.

Gibt es eine Fristverlängerung für Mitglieder des Lohnsteuerhilfevereins?

Ja. Wer Mitglied des Lohnsteuerhilfevereins ist und seine Steuererklärung durch den Verein erstellen lässt, profitiert von der verlängerten gesetzlichen Abgabefrist für steuerlich beratene Personen. Mitglieder haben sieben Monate mehr Zeit, die Formulare abzugeben. Dadurch steht deutlich mehr Zeit zur Verfügung, um alle erforderlichen Unterlagen zusammenzustellen und die Steuererklärung vollständig einzureichen. Ferner profitieren Steuerzahler, die die reguläre Abgabefrist verpasst haben.

Die Beratungsstelle in Gardelegen erstellt die Einkommensteuererklärung, unterstützt Mitglieder bei der strukturierten Bearbeitung ihrer steuerlichen Angelegenheiten und begleitet sie Schritt für Schritt durch den gesamten Prozess. Wenn Sie die Einkommensteuererklärung vom Lohnsteuerhilfeverein machen lassen, dann sparen Sie Steuern und Zeit.

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