Lohnsteuerhilfe Beratungsstelle in Gardelegen – Schnell und einfach die Steuererklärung machen lassen – Die Beratungsstelle des Lohnsteuerhilfevereins macht Steuererklärungen. Professionell und günstig. Steuerzahler, die nicht mehr Geld an den Fiskus zahlen möchten als nötig, sollten sich von der Beratungsstellenleiterin in Gardelegen beraten lassen. Bei dem Lohnsteuerhilfeverein spart man aber nicht nur Geld. Sondern auch viel Zeit: Denn die ganze Arbeit mit den Steuerformularen erledigen die Beratungsstelle in Gardelegen. Am besten heute noch Mitglied werden und Steuern sparen.

Schnell und einfach die Steuererklärung machen lassen, Lohnsteuerhilfe Beratungsstelle in Gardelegen
In der Lohnsteuerhilfe Beratungsstelle in Gardelegen können Sie schnell und einfach die Steuererklärung machen lassen. Als Lohnsteuerhilfeverein kümmern wir uns diskret um Ihren individuellen steuerlichen Fall und stellen ferner alle erforderlichen Anträge für Sie beim Finanzamt. Maximale Steuererstattung für jedes einzelne Mitglied – Das ist unser Ziel als Lohnsteuerhilfeverein. In Gardelegen wie überall in Deutschland leben Steuerzahler, von denen keiner Steuern zu verschenken hat. Wir kümmern uns vertraulich um unsere Vereinsmitglieder und sind nach über 35 Jahren steuerlicher Arbeit für Arbeitnehmer die Anlaufstelle in Gardelegen, wenn es um Ihrer Steuererklärung geht.
In Gardelegen schnell und einfach die Steuererklärung machen lassen
Die Lohnsteuerhilfe Beratungsstelle in Gardelegen befindet sich in der Gartenstr. 14, 39638 Gardelegen. Ansprechpartnerin ist Frau Michaela Schulze. Sie begleitet Mitglieder bei allen Anliegen, die mit der Einkommensteuererklärung in Zusammenhang stehen. Sie prüft Unterlagen und alle steuerlich relevanten Sachverhalte im Beratungsgespräch auf. Die Erreichbarkeit erfolgt telefonisch unter (03907) 710397 sowie per E-Mail an info@lohnsteuerhilfe-gardelegen.de.
Mitgliedern bietet der Lohnsteuerhilfeverein zahlreiche Vorteile. Neben der Unterstützung bei der Steuererklärung gehören auch die Prüfung von Steuerbescheiden, die Kommunikation mit dem Finanzamt sowie die Beratung zu steuerlichen Änderungen zum Leistungsumfang. Viele Menschen nutzen den Service der Lohnsteuerhilfe Beratungsstelle in Gardelegen wegen der Zuverlässigkeit, weil man damit Steuern sparen kann und viel Zeit – schnell und einfach die Steuererklärung machen lassen eben.
Gardelegen liegt im Norden Sachsen-Anhalts und zählt rund 22.000 Einwohner. Das Stadtgebiet umfasst zahlreiche Ortsteile und gehört außerdem flächenmäßig zu den größten Städten Deutschlands. Die Region ist durch Landwirtschaft, Handwerk, mittelständische Unternehmen und Dienstleistungen geprägt. Gute Straßenverbindungen schaffen eine Anbindung an die umliegenden Wirtschaftsräume. Viele Beschäftigte pendeln innerhalb der Altmark oder in benachbarte Regionen.
Persönliche Beratung bei der Lohnsteuerhilfe Beratungsstelle in Gardelegen
Die Mitgliedschaft im Lohnsteuerhilfeverein in Gardelegen kann auch dann sinnvoll sein, wenn steuerliche Sachverhalte komplexer werden. Werbungskosten, doppelte Haushaltsführung, Kinderbetreuungskosten oder haushaltsnahe Dienstleistungen sind nur einige Beispiele für Themen, die sich auf die Steuerlast auswirken können. Wenn sich die persönliche Situation verändert, etwa durch einen Arbeitsplatzwechsel, eine Heirat, die Geburt eines Kindes oder den Eintritt in den Ruhestand, kann es steuerlich schnell komplex werden.
Die Mitgliedschaft im Lohnsteuerhilfeverein zahlt sich aber auch dann aus, wenn man zum Beispiel die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung verpasst hat. Mitglieder des Lohnsteuerhilfevereins erhalten, wie Mandanten von Steuerberatern auch, eine Fristverlängerung. Die Unterlagen müssen also nicht wie bei “nicht beratenen” Steuerzahlern schon am 31. Juli – der auf das Steuerjahr folgt – an die Behörde gesendet werden. Mitglieder können dies auch bis zu sieben Monate später noch erledigen.
Wer darf denn eigentlich den Service schnell und einfach die Steuererklärung machen lassen nutzen? Dazu schreibt das Steuerberatungsgesetz in § 4 Nr. 11 (StBerG):
Zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen sind ferner befugt: (…) Lohnsteuerhilfevereine, soweit sie für ihre Mitglieder Hilfe in Steuersachen leisten, wenn diese
a) Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, sonstige Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen (§ 22 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes), Einkünfte aus Unterhaltsleistungen (§ 22 Nr. 1a des Einkommensteuergesetzes) oder Einkünfte aus Leistungen nach § 22 Nr. 5 des Einkommensteuergesetzes erzielen,
b) keine Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb oder aus selbständiger Arbeit erzielen oder umsatzsteuerpflichtige Umsätze ausführen, es sei denn, die den Einkünften zugrunde liegenden Einnahmen sind nach § 3 Nummer 12, 26, 26a, 26b oder 72 des Einkommensteuergesetzes in voller Höhe steuerfrei, und
c) Einnahmen aus anderen Einkunftsarten haben, die insgesamt die Höhe von achtzehntausend Euro, im Falle der Zusammenveranlagung von sechsunddreißigtausend Euro, nicht übersteigen und im Veranlagungsverfahren zu erklären sind oder auf Grund eines Antrags des Steuerpflichtigen erklärt werden. An die Stelle der Einnahmen tritt in Fällen des § 20 Absatz 2 des Einkommensteuergesetzes der Gewinn im Sinne des § 20 Absatz 4 des Einkommensteuergesetzes und in den Fällen des § 23 Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes der Gewinn im Sinne des § 23 Absatz 3 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes; Verluste bleiben unberücksichtigt.
Steuerliche Fragen im Alltag
Viele Steuerpflichtige verschenken Jahr für Jahr Geld, weil mögliche Abzugsmöglichkeiten nicht genutzt werden. Berufliche Fortbildungen, Fahrten zur Arbeit oder Aufwendungen für das Homeoffice sind steuerlich relevant sein. Auch Renteneinkünfte, Kapitalerträge (innerhalb des gesetzlichen Rahmens) oder außergewöhnliche Belastungen sollten sorgfältig geprüft werden.
Die persönliche Beratung vor Ort ermöglicht kurze Wege und individuelle Gespräche. Gerade bei umfangreichen Unterlagen oder Rückfragen schätzen viele Mitglieder den direkten Kontakt.
Standortdaten der Beratungsstelle
| Standort | Gardelegen |
| Adresse | Gartenstr. 14 |
| Postleitzahl | 39638 |
| Ansprechpartnerin | Frau Michaela Schulze |
| Telefon | (03907) 710397 |
| info@lohnsteuerhilfe-gardelegen.de |
Die Beratungsstelle befindet sich übrigens bei den Koordinaten 52.521099, 11.401590 und ist für Einwohner aus Gardelegen und den umliegenden Ortsteilen gut erreichbar.
Die meisten Mitglieder entscheiden sich dauerhaft für die Vereinsberatung, weil sie eine kontinuierliche Begleitung schätzen.
Häufige Fragen zu Lohnsteuerhilfe Beratungsstelle in Gardelegen, zu schnell und einfach die Steuererklärung machen lassen
Was kostet das, schnell und einfach die Steuererklärung machen lassen?
Die Kosten für den Lohnsteuerhilfeservice in Gardelegen richten sich nach den gesamten Einkünften im Steuerjahr. Danach wird der jährliche Mitgliedsbeitrag des Lohnsteuerhilfevereins ermittelt. Die Beitragshöhe ist sozial gestaffelt in Beitragsklassen. Mit dem Mitgliedsbeitrag sind sämtliche steuerlichen Leistungen für das Jahr der Mitgliedschaft abgegolten. Dazu gehören unter anderem die Erstellung der Einkommensteuererklärung, die Prüfung des Steuerbescheids, die Kommunikation mit dem Finanzamt sowie die Unterstützung bei Einsprüchen. Es entstehen keine zusätzlichen Honorare für einzelne Beratungen. Gerne informieren wir Sie in einem unverbindlichen Erstgespräch über die voraussichtliche Beitragshöhe und prüfen, ob eine Mitgliedschaft für Sie möglich ist.
Was ist besser: die ELSTER App oder die Beratung durch die Lohnsteuerhilfe Beratungsstelle in Gardelegen?
Die ELSTER App ist eine gute Lösung für Steuerpflichtige, die quasi von Haus aus Steuerfachleute sind, sich also mit steuerlichen Fragen auskennen. Sie ermöglicht die digitale Übermittlung der Daten an das Finanzamt und ist kostenfrei nutzbar. Die persönliche Beratung durch einen Lohnsteuerhilfeverein bietet dagegen Unterstützung durch die erfahrene Beratungsstellenleiterin. Mitglieder profitieren von der individuellen Prüfung ihrer steuerlichen Möglichkeiten, der Erstellung der Steuererklärung, der Kontrolle des Steuerbescheids und der Vertretung gegenüber dem Finanzamt. Für einfache Steuerfälle kann die ELSTER App womöglich ausreichend sein. Doch was ist ein “einfacher Steuerfall”? Die App verfügt nicht über alle Daten, die steuerlich relevant sind. Insofern besteht bei Nutzern das Risiko, dass sie mehr Steuern zahlen als nötig. Wer also Zeit sparen, Fehler vermeiden und alle steuerlichen Vorteile ausschöpfen möchte, ist mit der Betreuung durch einen Lohnsteuerhilfeverein besser beraten.
Wer darf Mitglied eines Lohnsteuerhilfevereins werden?
Mitglied in einem Lohnsteuerhilfeverein können insbesondere Arbeitnehmer, Beamte, Auszubildende, Studenten, Rentner, Pensionäre sowie Empfänger von Unterhaltsleistungen werden. Die Beratung erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Regelungen des § 4 Nr. 11 Steuerberatungsgesetz. Zusätzliche Einkünfte, beispielsweise aus Vermietung oder Kapitalvermögen, sind unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls zulässig. Dagegen dürfen Personen mit Einkünften aus selbstständiger oder gewerblicher Tätigkeit grundsätzlich nicht von einem Lohnsteuerhilfeverein beraten werden. Wenn Sie unsicher sind, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, prüfen wir Ihre individuelle Situation gerne kostenlos und unverbindlich.
Die Beratungsstelle in Gardelegen bietet Mitgliedern eine persönliche und ortsnahe Betreuung in allen steuerlichen Fragestellungen und begleitet sie durch das gesamte Verfahren der Einkommensteuer.

